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Studienabschluss und Promotion

Akademischer Grad

Diploma Supplement

Promotion

Um Ihren Erfolg zu feiern, finden in regelmäßigen Abständen akademische Abschlussfeiern für Promovendinnen und Promovenden statt. Die Teilnahme an einer akademischen Abschlussfeier ist freiwillig.

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Die Promotionen finden zweimal jährlich im Festsaal 1 des Gebäudes LC (Library&Learning Center) statt. Genießen Sie Ihre Abschlussfeier mit Freunden und Familie. Alle Ihre Gäste sind uns herzlich willkommen.

Der musikalische Gestaltung wird durch den WU-Chor oder dem Streichquartett der WU Wien vorgenommen.

Nach der Zeremonie haben Sie die Möglichkeit, sich auch kulinarisch verwöhnen lassen. Nach dem feierlichen Akt steht das von Ihnen im Vorfeld eigens individuell gestaltete Angebot an Speisen & Getränken auf einem für Sie vorreserviertem Stehtisch zur Verfügung. Weiterführende Informationen zu Angebot und Bestellung finden Sie in dem Folder, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben.

Als Erinnerung an Ihre akademische Abschlussfeier können Sie die Fotos der Feierlichkeit hier besichtigen und bestellen.

Anmeldung zur Promotion

Eine Anmeldung zur akademischen Abschlussfeier ist verbindlich und ausschließlich erst nach Abholung der Abschlussdokumente im Study Service Center möglich.

Für die  Akademische Abschlussfeier für Promovendinnen und Promovenden werden 90€ verrechnet. Bitte schreiben Sie ein e-mail an doktoratsreferat@wu.ac.at, wenn Sie an einer Feier teilnehmen möchten, wir übermitteln Ihnen dann die Bankdaten.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Anmeldung zur Promotionsfeier finden Sie hier.

Termine

Hier finden Sie die aktuellen Termine Ihrer Promotion

Stille Promotion

Alle Infos rund um die Stille Promtion

Promotion sub auspiciis

Promotion sub auspiciis

Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Promotion sub auspiciis

Anträge richten Sie bitte an das Rektorat der WU, die Antragstellung erfolgt im Study Service Center, Schalter 3, Studienrecht.

Wichtiger Hinweis!

Nach bescheidmäßiger Verleihung des akademischen Grades ist eine Promotion sub auspiciis praesidentis nicht mehr zulässig.

Im Falle einer Promotion sub auspiciis wird kein Verleihungsbescheid ausgestellt!